Information der ÄLRD Bayern

Die nun konkret festgelegten heilkundlichen Maßnahmen und Medikamentengaben, die von den ÄLRD an die in Bayern tätigen Notfallsanitäter delegiert werden, wurden wiederum von allen bayerischen ÄLRD einstimmig konsentiert und sind bayernweit einheitlich gültig.

Die Delegation von heilkundlichen Maßnahmen und Medikamentengaben bedeutet eine hohe Verantwortung für die Notfallsanitäter und ÄLRD. Nur wenn alle Beteiligten eine hohe Sorgfalt beim Umgang mit den sogenannten „2c-Maßnahmen“ walten lassen, werden die Patienten und der Rettungsdienst als Ganzes einen uneingeschränkten Nutzen aus diesen Regelungen ziehen können.

WICHTIG: Die Veröffentlichung dient der Vorbereitung zur Schulung durch ÄLRD und Durchführende im Rettungsdienst. Der eigentliche Startschuss zur Durchführung der  2c)-Maßnahmen wird erst nach Abschluss der Schulung der Notfallsanitäter und bei Verfügbarkeit einer funktionsfähigen elektronischen Kontrolle der Einsatzprotokolle gegeben.

Die entsprechenden Dokumente sind über die Homepage der ÄLRD Bayern (www.aelrd-bayern.de) im Reiter „Notfallsanitäter“ abrufbar.